HolidayCheck: Kein Löschen von Bewertungen auf Wunsch des Hoteliers

Sonntag, 07.08.2016

Die bloße Behauptung eines Hoteliers, eine Bewertung enthalte Unwahrheiten, verpflichtet HolidayCheck nicht zu weiteren Prüfungen und reicht nicht aus, um eine Löschung zu fordern – so lautet das Urteil des OLG Hamburg vom 30. Juni 2016.

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Eine Hotel- und Hostel-Kette hatte gegen das Urlaubsportal geklagt und die Löschung eines angeblich unwahren Bewertungsinhalts verlangt. Details zum vermeintlich falschen Inhalt wollte die Hotelkette nicht ausführen – es sei an HolidayCheck, die Wahrheit der Inhalte zu beweisen. Nach einem mehrjährigen Verfahrensgang wurde diese Klage nun abgewiesen. Sofern zumutbar, ist ein Hotelbetreiber verpflichtet, den angeblich falschen Inhalt zu konkretisieren und darzulegen, wie sich die Sachlage aus seiner Sicht verhält. Erst dann liegt es an HolidayCheck, einen Prüfprozess einzuleiten und auch eine Stellungnahme des Hotelgastes einzuholen.

„Der Vorstellung von Hoteliers, man müsse nur eine Bewertung pauschal beanstanden, um damit eine Darlegungs- und Beweispflicht des Bewertungsportals auszulösen, wird mit diesem Urteil eine Absage erteilt. Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für Transparenz und authentische Urlauberbewertungen, für die HolidayCheck sich seit Jahren einsetzt“, so Georg Ziegler, Director Content. „Das Gericht hat auch das Recht auf freie Meinungsäußerung bestärkt. Die Grundsätze des Urteils sind auch auf alle anderen Bewertungsportale übertragbar.“

Das Urteil bedeutet nicht, dass Hotelinhaber Urlauberbehauptungen schutzlos ausgeliefert sind: Können sie begründen, warum sie eine Tatsachenbehauptung für nachweislich unwahr halten, startet HolidayCheck einen Prüfprozess. Bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts wird die beanstandete Tatsachenbehauptung offline genommen. Währenddessen wird der Bewerter mit den Vorwürfen des Hoteliers konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Erst wenn ein eindeutiger Rechtsverstoß ausgeschlossen werden kann, wird die Bewertung wieder veröffentlicht.