Richter, Rechts- und Staatsanwälte beleuchten Veranstaltungsrechtliches, bieten praxisnahe Lösungsansätze, und stehen für Fragen zur Verfügung. Die 1. Karlsruher Eventrecht-Tage finden am 17. + 18. März in der Karlsruher EVENTHALL statt. Interessierte können an einem der beiden Tage, oder an beiden Tagen teilnehmen.
Aus aktuellem Anlass: Unter diesem Link bietet der Veranstalter Informationen und die Bewertung zum Umgang mit dem Thema Coronavirus speziell für die Karlsruher Eventrecht-Tage: https://eventfaq.de/coronavirus/. Nach jetzigem Stand findet der Kongress wie geplant statt.
Hier geht es zur Anmeldung – die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


