Karlsruhe. Besprochen werden soll unter anderem: Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn ein Veranstalter aus Sorge vor dem Corona-Virus oder vor der öffentlichen Meinung seine Veranstaltung absagt? Oder wenn ein Teilnehmer absagt? Oder wenn die Behörde die Durchführung verbietet? Wie sieht es aus bei Dienstleistern, die hinter dem Messeaussteller stehen und keinen Vertrag mit dem Messeveranstalter haben?
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