Barrierefreie Unterkünfte: InterCityHotel erste Hotelkette mit einheitlicher Kennzeichnung

Donnerstag, 21.10.2010
Damit können sich mobilitätseingeschränkte Gäste noch schneller und besser über das Angebot der modernen Mittelklassehotels informieren. Die in Frankfurt am Main ansässige InterCityHotel GmbH hat auf diese Nachfrage reagiert und in Zusammenarbeit mit dem Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH (IbGM), Niederlassung Mainz, ihre Hotels nach den Informationskategorien A, Ai und B ausgewiesen. Dank… Read More »
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Damit können sich mobilitätseingeschränkte Gäste noch schneller und besser über das Angebot der modernen Mittelklassehotels informieren.

Die in Frankfurt am Main ansässige InterCityHotel GmbH hat auf diese Nachfrage reagiert und in Zusammenarbeit mit dem Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH (IbGM), Niederlassung Mainz, ihre Hotels nach den Informationskategorien A, Ai und B ausgewiesen.

Dank entsprechender Piktogramme sehen die Gäste auf den ersten Blick, welchen Anforderungen das Hotel entspricht. Gehunfähige Gäste, die ständig einen Rollstuhl benötigen, sollten ein Hotel der Kategorie B wählen. Hotels der Kategorie A sind für gehbehinderte Gäste geeignet, die zeitweise auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl angewiesen sein können.

Hotels der Kategorie Ai bieten ein in Teilen barrierefreies Angebot, bei dem unter anderem alle Zugänge zum und im Gebäude über maximal eine Stufe zu erreichen sowie alle notwendigen Durchgänge und Engstellen mindestens 70 cm breit sind. Die Abweichungen von den übrigen Standards der Kategorie A werden – ebenso wie alle anderen Details – ausführlich auf den jeweiligen Hotelseiten unter www.intercityhotel.com dargestellt.

„Es war uns wichtig, unseren Gästen eine einfache und verlässliche Orientierung zu bieten. Den drei Kategorien liegen klar definierte Standards zugrunde, sodass die Gäste genau wissen, welche Infrastruktur sie in den Hotels erwartet“, erläutert Joachim Marusczyk, Geschäftsführer der InterCityHotels.

Die Kennzeichnung nach den Kategorien A, Ai und B entspricht der 2005 gemeinsam von dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, dem Hotelverband Deutschland, dem Sozialverband VdK Deutschland, der BAG Selbsthilfe, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Deutschen Gehörlosenbund und der Interessengemeinschaft Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) beschlossenen Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.