“Hospitality is not caught under the act!”

Donnerstag, 26.09.2013
Professor Dr. Hans Rück von der FH Worms setzt sich seit längerem, vor allem auch in unserer Fachzeitschrift, engagiert und vor allem nicht verharmlosend mit dem Thema Compliance auseinander. Für ihn ist beispielhaft, was im UK Bribary Acct steht: Hospitality is not caught under the act! Das heißt: Steht nicht unter Generalverdacht! Rück: „ Ansonsten… Read More »
Till Runte, Geschäftsführer von Certified

Professor Dr. Hans Rück von der FH Worms setzt sich seit längerem, vor allem auch in unserer Fachzeitschrift, engagiert und vor allem nicht verharmlosend mit dem Thema Compliance auseinander. Für ihn ist beispielhaft, was im UK Bribary Acct steht: Hospitality is not caught under the act! Das heißt: Steht nicht unter Generalverdacht! Rück: „ Ansonsten konzentrieren sich die Briten auf Bestechung, Geldwäsche und andere Schweinereien. Darauf sollten wir uns auch konzentrieren, da haben wir noch genug zu tun. Und nicht auf Geschäftsessen!“ Allerdings wurde auch nach dem UK Bribary Act unlängst jemand zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich hatte bestechen lassen. Es ging um lächerliche 500 Britische Pfund. Verhältnismäßig oder Exempel? Ein echtes Problem beim UK Bribary Act: Er gilt weltweit. Das heißt, es genügt, wenn ein britisches Unternehmen involviert ist. Unternehmen haften auch für ihre Geschäftspartner und auch da blühen dann wieder die Auswüchse. Rück: „Im Grunde muss man nämlich dann mit allen Geschäftspartnern eine Due Diligence machen – ein sagenhafter Aufwand, den sich Mittelständler gar nicht leisten können und der sie im globalen Wettbewerb gegenüber den Konzernen weiter schwächt!“

Rück beschreibt einen interessanten Fall aus der Hochschullandschaft zur Illustrierung von Auswüchsen in Deutschland: „Wir sind in Deutschland ja mittlerweile dabei, uns geschäftliche Begegnungen faktisch zu verunmöglichen. So wurde der Präsident der FH Worms vom örtlichen Energieversorger eingeladen zu einer Fachtagung in Berlin. Die EWR bot an, die Reisekosten zu übernehmen im Sinne eines gelebten Corporate Citizenship. Weil sie seit Jahren gute und wichtige inhaltliche Kontakte zur FH pflegt. Nun kommt Compliance und verunmöglicht diese banale Form von Sponsoring. Weil die EWR einen Stromversorgungsvertrag mit der Hochschule hat, vergewisserte sich der Präsident im Ministerium. Die Antwort: Nein, unter keinen Umständen. Das, weil man eben einmal im Jahr den Stromversorgungsvertrag verlängert. Es ist lächerlich zu unterstellen, dass dort Zusammenhänge bestehen und es führt dazu, dass jede Art von normalem Kontakt eigentlich „verboten“ ist. Ergo: Der Steuerzahler zahlt oder der Präsident reist nicht!“

Whistleblower kann ein feineres Wort für Blockwart sein
Eine weitere problematische Facette ist das Thema Lebenspartner/in bei Veranstaltungen. Das steht auch explizit in entsprechenden Richtlinien. Im Fokus von Compliance stehen ja insbesondere gesellschaftliche Veranstaltungen, bei denen nun einmal häufiger der Partner „dazu gehört“.

Irgendein Schlaumeier ist nun auf die Idee gekommen, dass man ja 20 oder 30 Euro für den Partner zuzahlen könne und dann sei die Sache sanktioniert. Rück meint dazu: „Das ist nichts anderes als moderner Ablasshandel, denn faktisch ändert sich nichts. Die Frage ist: Ist es nach dem Sinn und Zweck einer Veranstaltung angemessen und sinnvoll, den/die Partner/in mitzubringen? Wenn ja, dann muss das hierzulande möglich sein und zwar ohne jede Zuzahlung. Die Zuzahlung bringt einen ja quasi zu dem Eingeständnis, etwas Unrechtes beabsichtigt zu haben. Das ist eine Zumutung, die schlechterdings nicht akzeptiert werden kann!“ Dabei möchte man schließlich nur den Geboten der Höflichkeit genügen und den normalen sozialen Kontakt pflegen. Mittlerweile sind wir aber offenbar soweit, dass der normale soziale Kontakt durch Compliance unter die Räder kommt. Umgehungsstrategien werden Konjunktur haben und ein neues latentes Schuldgefühl Unrechtes zu tun. Da geschieht etwas mit unserer Kultur, mit einer „freien“ Gesellschaft. Da werden uns die Maßstäbe verrutschen.

„Organisierte Rechtschaffenheit“ nennt das Professor Dr. Rück und der Kernkonflikt ist schon im Begriff angelegt. Die Abwesenheit von ethischen Maßstäben führt unweigerlich zum Zusammenbruch, weil man Rechtschaffenheit eben nicht organisieren kann. Wenn doch, dann landet man schneller als man möchte beim Prinzip Blockwart. Wir scheinen mal wieder auf einem guten Wege dorthin, indem wir kurioserweise US-amerikanische Aberwitzigkeiten blindwütig kopieren, übertreiben und uns damit möglicherweise schwächen. Auch im internationalen Wettbewerb. In diesem Zusammenhang muss einmal mehr die listige Frage erlaubt sein: Cui bono, wem nützt es? Mit einem Thema wie „Whistleblowing“ beschädigt man die gesunde Unternehmens- und Organisationskultur. Petzen bleibt Petzen.

Wir dürfen keine Nation von Denunzianten werden
Die Commerzbank AG weist im Internet stolz auf eine Intranet-Plattform hin, wo jeder jederzeit, ggf. auch anonym, vermutete Verstöße anzeigen kann. Von der gleichen Bank zieht eine Mitarbeiterin nach 10 Tagen verängstigt ihre Teilnahme an einem events-Onlinegewinnspiel zurück. Aus Compliance-Gründen. Ein frei zugängliches Gewinnspiel – einfach lächerlich! Rück: „Auswüchse führen zum Zusammenbruch des Vertrauens innerhalb der Unternehmen. Korruption ist ein Straftatbestand, der muss ohne Frage angezeigt werden. Und Sex-Events wie seinerzeit bei einer Versicherungsgruppe wird ein anständiger Mensch auch anzeigen. Es geht aber hier um die Grauzonen, darum dass jemand mit Schmutz wirft und aus der Hecke schießt bei nicht eindeutigen Sachverhalten. Es gibt so viele Auslegungssachen, so viel Komplexität. Wir dürfen keine Nation von Denunzianten werden. Das wird auch die Solidarität in den Unternehmen ruinieren und unbegründete Ängste schüren. Das Vertrauen ist ein Mechanismus zur Reduktion von Komplexität. Wenn wir das außer Kraft setzen, dann brauchen wir für alles Regeln!“

Früher konnten wir dem Handschlag vertrauen. Heute brauchen wir komplizierte Richtlinien. Risiko averses Verhalten ist aber schädlich für wirtschaftliche Dynamik. Wir produzieren immer mehr Papier und längere Wege und die Sache wird nicht besser! Dürfen wir das in einer Marktwirtschaft zulassen? Kann es sein, dass uns ein Rechtsanwalt vorschreibt, wie wir unsere geschäftlichen Kontakte zu pflegen haben!

In einer österreichischen Zeitschrift wird ein Anwalt zitiert mit den Worten, man könne ihm doch nicht erzählen, dass man geschäftliche Vereinbarungen nur bei Geschäftsessen treffen könne. Rück dazu: „Nein, natürlich nicht. Aber wer bist Du, um uns vorschreiben zu dürfen wo und wie wir das tun??? Wo ist die Legitimation für einen Generalverdacht?“

Die gleiche Frage nach der Legitimation sollten wir übrigens bei allen selbst ernannten Ordnungshütern stellen! Rück weiter: „Hätten wir ein Gesetz, so wäre mir wohler. Dann wäre alles eindeutig und sauber durchdiskutiert. Was wir aber haben sind drei große private Initiativen (Pharmakodex FSA, der Arbeitskreis Corporate Compliance und die Sponsoreninitiative S 20) und zahlreiche Konzern-Alleingänge, weil der Gesetzgeber sich leider in Attentismus gefällt!“

Man muss natürlich sagen, dass es in jedem Falle sicherer und auch angeraten ist, dass sich Unternehmen einen eigenen Code of Governance geben und damit für sich und ihre Mitarbeiter Rechtssicherheit schaffen. Aber wenn Unternehmen klug sind, dann erhalten Sie sich Spielräume und legen nicht in vorauseilendem Gehorsam den Kopf unter jedes Richtbeil, vermeiden es, wieder päpstlicher zu sein als der Papst! Aber leider: Jedes Unternehmen „tickt“ da anders. Beim Weltmarktführer der chemischen Industrie muss ab fünf Euro Zuwendung ein Meldezettel ausgefüllt werden. Man stelle sich vor: Da füllt eine